Der Bundesrat hat wie auch letztes Jahr das Überlassen von Feuerwerk der Kategorie F2 an den „Verbraucher“, also Endkunden, verboten ist. Gewerbetreibenden und Befähigungsscheininhabern dürfen wir weiterhin F2 Feuerwerk verkaufen und überlassen, wenn der Erwerb überwiegend der gewerblichen Tätigkeit zugeordnet werden kann. (z.B. für eine geplante Firmenfeier, sobald die Corona-Lage es wieder zulässt) Von gewerblichen Käufern benötigen wir diese Belehrung unterschrieben zurück
Wir benötigen bei der Abholung eine Kopie der Gewerbeanmeldung oder des Befähigungsscheines.
Gewerbetreibende die selber keine Zeit für eine Abholung haben, können andere Personen aus dem Betrieb dafür bevollmächtigen. Dafür benötigen wir eine formlose Vollmacht.
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F1, T1 und P1 dürfen weiterhin an Verbraucher verkauft und ihnen überlassen werden.
Das Zünden von Feuerwerk zu Silvester ist weiterhin erlaubt.
Zur Abwicklung bereits getätigter Bestellungen bitte das folgende Formular ausfüllen:
Eine Rückmeldung erfolgt innerhalb von 5 Werktagen.