Häufige Fragen (FAQ)

Ein Feuerwerk bekommen Sie ab 799 € und nach oben gibt es keine Grenzen, außer die des eigenen Portemonnaies. Unsere Feuerwerke werden individuell an die Location und das Budget angepasst. Ein Auftrag, bei dem die vorgegebene Dauer des Feuerwerkes nicht zum Budget passt, wird eher abgelehnt, anstatt die Laufzeit künstlich in die Länge zu ziehen. An diesem Feuerwerk hätten am Ende der Kunde, das Publikum und die Pyrotechniker keine Freude. Der Spaß und die Leidenschaft spielen bei uns eine große Rolle!

Die genauen Preise für ein Feuerwerk finden Sie hier. Für weitere Informationen können Sie uns persönlich kontaktieren.

Viele Kunden möchten für ihr Budget ein möglichst langes Feuerwerk. Die meisten Anfragen liegen zwischen 10 und 30 Minuten Feuerwerk, was der Dauer für große und öffentliche Feuerwerke entspricht (Kölner Lichter, Rhein in Flammen). Bei diesen Events ist das Budget für die notwendige Anzahl von Großfeuerwerkskörpern vorhanden.

Ein kleineres Feuerwerk kann ohne großen Aufwand in die Länge gezogen werden, allerdings wirkt es dann auf das Publikum eher langweilig. Bei einem kürzeren Feuerwerk können mehrere Feuerwerksartikel gleichzeitig gezündet werden, wodurch dieses größer und gewaltiger wirkt.

Personen, die bereits ein “Tal-Feuerwerk” live gesehen haben und jetzt selber für ihre eigene Feier ein Feuerwerk buchen möchten, wünschen sich oft “auch so ein 10-minütiges Feuerwerk wie bei der Feier XY”. Dieses Feuerwerk hatte jedoch nur eine Dauer von 5-6 Minuten, was die Interessenten erstmal nicht glauben können. Der verweis auf das Video vom Feuerwerk überzeugt aber jeden Auftraggeber.

Bei einem Feuerwerk soll das Publikum Raum und Zeit vergessen! Guckt der Zuschauer während des Feuerwerks auf die Uhr, ist das ein Anzeichen für Langeweile und ein schlechtes Feuerwerk.

Je dunkler es ist, desto besser wirkt ein Feuerwerk. Ausreichende Dunkelheit haben wir ca. 1 Stunde nach Sonnenuntergang. Wann die Sonne an welchem Datum und wo untergeht, kann bei www.sonnenverlauf.de nachgeschaut werden.

Ein Feuerwerk muss nach „Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zum Sprengstoffgesetz (SprengVwV)“ während der Winterzeit bis 22:00 Uhr, der Sommerzeit bis 22:30 Uhr und in den Monaten Mai, Juni und Juli spätestens um 23:00 Uhr beendet sein. Die zuständige Behörde kann jedoch Ausnahmen erteilen, welche bei größerem öffentlichem Interesse oder leisem Feuerwerk gemacht werden.

Grundsätzlich kümmern wir uns um alle behördlichen Genehmigungen und stimmen das Feuerwerk mit dem Grundstückseigentümer ab. Es ist jedoch hilfreich, wenn Sie im Vorfeld mit dem Grundstückseigentümer über das geplante Feuerwerk sprechen. Wichtig ist der Hinweis, dass dieses von einem Profi mit entsprechender Fachkunde und Versicherung durchgeführt wird.

Einige Eigentümer haben bereits schlechte Erfahrungen mit “Privatzündlern” gemacht und lehnen deshalb ein Feuerwerk ab. In dem Fall übernehmen wir am besten die Kommunikation mit dem Eigentümer, um ihn zu überzeugen, dass von dem Feuerwerk keine Gefährdung ausgeht und das Grundstück anschließend gesäubert wird.

Es kommt nicht auf die Anzahl der Effekte an, sondern auf die Qualität. Im Silvesterverkauf bekommen Sie eine Feuerwerksbatterie mit 300 Schuss bereits für 8 €, bei hochwertigen Batterien zahlen Sie pro Schuss 2-3 €. Je größer das Kaliber der Artikel wird, desto weniger Schüsse sind notwendig. Einige Firmen bieten ihre Feuerwerke nach Schussanzahl an. Diese Angebote sollten Sie genauer hinterfragen.

Ein Feuerwerk wird nie komplett geräuschlos abgebrannt werden können. Leuchtfeuerwerk brennt allerdings relativ leise ab und auch einige Höhenfeuerwerksartikel können als leise bezeichnet werden.

Wenn Sie ein leises Feuerwerk wünschen, lassen Sie sich persönlich von uns beraten.

Der Grundstückseigentümer muss einem Feuerwerk zustimmen. Der Abbrennplatz muss  je nach eingesetzten Feuerwerksartikeln einen Sicherheitsabstand von mindestens 8 Metern zum Publikum gewährleisten. Besonderheiten gibt es in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinderheimen, Altersheimen, Reethäusern, Fachwerkhäusern und besonders brandempfindlichen Objekten. Die Prüfung ob ein Feuerwerk möglich ist, übernehmen wir im Vorfeld unverbindlich und kostenlos.

Ein Feuerwerk muss der zuständigen Behörde mindestens 2 Wochen vorher vom Pyrotechniker angezeigt werden, in der Nähe von Autobahnen, Flugplätzen, Eisenbahn- und Schifffahrtslinien mindestens 4 Wochen vorher. In Ausnahmefällen akzeptieren die Behörden nach Absprache mit dem Pyrotechniker auch kürzere Fristen, was jedoch nicht selbstverständlich ist.

In der Hochzeitssaison zwischen Mai bis September und zu Silvester sind viele Pyrotechniker schnell ausgebucht, weshalb hier eine frühzeitige Buchung sinnvoll ist.

Zur Müllvermeidung wird die Papierabdeckung der Feuerwerksbatterien vor dem Abbrand entfernt. Allerdings hinterlassen die Batterien kleine kompostierbare Plättchen oder Röhrchen aus Pappe, die nach dem Feuerwerk bestmöglich wieder aufgesammelt werden. Wenn Reste liegen bleiben, sind diese meistens nach dem nächsten Rasenmähen verschwunden.

Der öffentliche Ruf von Feuerwerk ist eher negativ geprägt, basiert allerdings nicht auf belegbaren Fakten.

Hier ein PDF vom BVPK mit belegten Fakten: Fakten über Feuerwerk

Nach erfolgreicher Buchung kümmern wir uns um alle behördlichen Genehmigungen des Feuerwerks. Der Abbrennplatz wird vom Pyrotechniker begutachtet und die Show am Computer geplant.

Die pyrotechnischen Gegenstände werden aus der Lagerstätte geholt und mit elektrischen Anzündern bestückt.

Am Veranstaltungstag wird das Feuerwerk durch den Pyrotechniker und seine Helfer auf dem Abbrennplatz rechtzeitig aufgebaut.

Den “Startschuss” zum Feuerwerk geben Sie als Auftraggeber.

Ein Feuerwerk muss bei der zuständigen Ordnungsbehörde der Stadt angezeigt werden. Die Anzeige ist grundsätzlich kostenlos, manche Behörden machen allerdings daraus einen Verwaltungsakt, wofür Gebühren berechnet werden können. Diese variieren zwischen 40 € – 200 €, je nach Umfang des Feuerwerkes. Theoretisch könnte die Behörde auch 450 € für die Anzeige berechnen, muss den entsprechenden Aufwand dann aber auch nachweisen.

Wenn das Feuerwerk innerhalb eines Schutzabstandes von 100 Meter zu einem Wald stattfinden soll, kommen noch 42 € für eine Genehmigung  vom Landesbetrieb Wald & Holz hinzu.
Sollte das Feuerwerk auf städtischem Grundstück stattfinden, berechnen manche Städte zusätzlich noch eine Gebühr von ca. 40 €. Diese ist allerdings nicht festgelegt und kann deutlich darüber liegen.
Erfahrungsgemäß liegen die Gebühren nicht über 100 €, können aber im schlimmsten Fall über 350 € liegen.

Wir erfragen vorab die genauen Gebühren, die uns berechnet werden, und legen diese transparent 1:1 auf den Kunden um. Wir möchten den Umfang eines gebuchten Feuerwerkes nicht wegen höheren Gebühren reduzieren, was wahrscheinlich bei Mitbewerbern passieren wird, die alles inklusive anbieten. Das hört sich für den Kunden erstmal gut an, aber die höheren Kosten müssen letztendlich beim Material eingespart werden.

Nein, natürlich nicht! Wobei es immer ein Frage des Budgets und der wirklichen Verhältnismäßigkeit ist. Im Zweifelsfall würden wir die Anzeige kostenfrei an kompetente Feuerwerksfirmen vermitteln.

Wir wurden bereits für Feuerwerke in anderen Bundesländer und sogar in anderen Ländern gebucht, jedoch waren diese Feuerwerke nicht aus dem Basis-Programm.  Die Anreise und Übernachtung für mehrere Mitarbeiter würde das Verhältnis bei eine zu kleinen Budget sehr schell sprengen.

Kleinere Aufträge können wir an befreundete Pyrotechniker kostenfrei vermitteln! Erst bei größeren Aufträgen macht es Sinn, wenn wir selber anreisen. (ab 3.000 €)

Regen, Hagel und Schneefall machen dem Feuerwerk nichts aus, da die Feuerwerkskörper bei drohendem Schlechtwetter gegen Regen, Nässe und Feuchtigkeit schützend abgedeckt werden. Bei Sturm (Windgeschwindigkeit > 13m/s) darf ein Feuerwerk aus Sicherheitsgründen nicht abgebrannt werden. Auch ein Gewitter ist für den Aufbau und den Abbrand problematisch, da die Pyrotechniker und das Publikum durch Blitzeinschlag gefährdet werden.

Das Feuerwerk wird individuell nach der Location und dem verfügbaren Sicherheitsabstand geplant und ausgeführt. Die Sicherheitsmaßnahmen für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gemäß Leitfaden der BAM vom 24.09.2012 werden eingehalten.

Für die meisten Artikel ist ein gesetzlicher Sicherheitsabstand von 8 Meter vorgeschrieben, was aber nicht unseren Sicherheitsanforderungen entspricht. Die Abstände zum Publikum werden entsprechend vergrößert und für den möglichen Fall einer Fehlfunktion der Feuerwerksbatterien, vor diesem “Prallwände” installiert. Somit besteht für das Publikum keine Gefahr!

Für die Tätigkeit als Pyrotechniker ist gesetzlich eine geeignete Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Unsere Feuerwerke sind mit einer Deckungssumme von 3.000.000 €  abgesichert.

Unsere Feuerwerke werden fast ausschließlich durch ein professionelles Funk-Zündsystem gezündet. Dazu wird im Vorfeld jeder Feuerwerksartikel mit einem elektronischen Anzünder bestückt. Das Zündmodul schickt eine auf die Millisekunde genau getimte elektrische Spannung durch den Anzünder, wodurch dieser den Feuerwerksartikel zündet.

In seltenen Fällen zündet der Pyrotechniker die Feuerwerksartikel per Hand mit einem Anzündlicht.

Wenn das Feuerwerk unmittelbar an der “Partylocation” stattfinden soll, lässt es sich nicht vermeiden, dass die Gäste den Aufbau mitbekommen, da dieser meist mehrere Stunden dauert.

Soll es allerdings eine Überraschung für die Braut, den Bräutigam oder das Geburtstagskind sein, bekommen diese aufgrund der Aufregung und Anspannung meist nichts vom Aufbau mit.

Wir hatten schon Brautpaare, die ihr Fotoshooting direkt vor dem Abbrennplatz gemacht haben und trotzdem nichts vom Aufbau des Feuerwerkes mitbekommen haben.